Satzung des nicht eingetragenen Vereins
§1 Name und Sitz des Vereins
1. der Verein führt den Namen „IFA Patenbrigade Ost“
2. der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“
3. Der Verein hat seinen Sitz in 06729 Elsteraue-Traupitzer Dorfstrasse 7
§2 Zweck des Vereins
1. Mehr Ostfahrzeuge für den Osten
2. Förderung der IFA Patenbrigade Ost
§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:
1. kulturelle Veranstaltungen
2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten
3. Zusammenarbeit mit Verlagen und Verleihen
4. Ausstellungen
5. regelmäßige Gesellschaftsabende
§4 Eintragung in ein Vereinsregister
1. der Verein ist nicht eingetragen und nicht gemeinnützig
2. die aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen dem Verein und seinen
Mitgliedern zugute.
§5 Eintritt der Mitglieder
1. wer durch die Tür des Vereins schreitet ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden
2. für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an
den Vorstand wenden
3. allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften
4. eine Aufnahmegebühr entsteht nicht
5. die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Unterschrift unter der Satzung
§6 Austritt der Mitglieder
1. die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem
Durchschreiten der Eingangstür
2. dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats
gekündigt werden.
3. bei Austritt eines Mitgliedes werden schon gezahlte Gelder in die Vereinskasse nicht wieder ausgezahlt.
§7 Mitgliedsbeiträge
1. es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
2. Mitgliedsbeitrag wird eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erhoben
§8 Organe des Vereins
1. Vorstand
2. Gründungsmitglieder
3. Klubmitglieder
§9 der Vorstand
der Vorstand des Vereins IFA Patenbrigade Ost besteht aus
1. den vier Gründungsmitgliedern
2. bei ausscheiden eines Vorstandmitgliedes wir durch den restlichen Vorstand ein neues Mitglied ausgewählt.
§10 Vertretung des Vorstandes
der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden
§11 Mitgliederversammlung
1. erfolgt einmal im Jahr und wird 4 Wochen vorher angekündigt
2. außerordentliche Versammlungen und deren Thema sind beim Vorstand anzumelden und
werden dann ebenso wie die jährliche Versammlung innerhalb von 4 Wochen abgehalten
§12 Beschlussfähigkeit des Vereins
1. Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins und halten ihn so am Laufen
2. außerordentliche Beschlüsse durch Mitglieder bedürfen immer einer 100 %igen Zustimmung des Vorstandes und einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder
3. beschlussfähig ist jede ordentliche Mitgliederversammlung
4. jeder Beschluss kann frühestens nach 3 Monaten neu entschieden werden
§13 Beschlussfassung
1. es wird per Handzeichen abgestimmt
2. eines der Mitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt
3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich des Vorstandes
§14 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu
Archivieren
§15 Auflösung des Vereins
1. der Verein IFA Patenbrigade Ost kann ausschließlich von den Gründern aufgelöst
werden
2. der Vorstand ist berufen auf Lebenszeit und kann sich ausschließlich selbst abwählen
3. Nach Auflösung des Vereins gehen gesammelte Gelder an eine gemeinnützige Organisation. ( Tierheim ) um welches es sich handeln wird, wird zu gegebenen Anlass durch den Vorstand entschieden.
§16 Haftung
der Verein „IFA Patenbrigade Ost“ und der Vorstand übernehmen keinerlei Haftung.
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