Satzung

Satzung des nicht eingetragenen Vereins

 

§1 Name und Sitz des Vereins

1. der Verein führt den Namen „IFA Patenbrigade Ost

2. der Verein ist ein „nicht eingetragener Verein“

3. Der Verein hat seinen Sitz in 06729 Elsteraue-Traupitzer Dorfstrasse 7

 

§2 Zweck des Vereins

1. Mehr Ostfahrzeuge für den Osten

2. Förderung der IFA Patenbrigade Ost

 

§3 Der Verein erfüllt seine Aufgaben durch:

1. kulturelle Veranstaltungen

2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit gleichen und ähnlichen Projekten arbeiten

3. Zusammenarbeit mit Verlagen und Verleihen

4. Ausstellungen

5. regelmäßige Gesellschaftsabende

 

§4 Eintragung in ein Vereinsregister

1. der Verein ist nicht eingetragen und nicht gemeinnützig

2. die aus den Veranstaltungen erwirtschafteten Umsätze kommen dem Verein und seinen

Mitgliedern zugute.

 

§5 Eintritt der Mitglieder

1. wer durch die Tür des Vereins schreitet ist zunächst temporäres Mitglied für 10 Stunden

2. für eine dauerhafte Mitgliedschaft muss sich der Interessent mündlich oder schriftlich an

den Vorstand wenden

3. allein der Vorstand entscheidet über neue Mitgliedschaften

4. eine Aufnahmegebühr entsteht nicht

5. die Mitgliedschaft ist wirksam im Augenblick der Unterschrift unter der Satzung

 

 

§6 Austritt der Mitglieder

1. die temporäre Mitgliedschaft endet nach Ablauf von 10 Stunden nach erstmaligem

Durchschreiten der Eingangstür

2. dauerhafte Mitgliedschaften können schriftlich vier Wochen vor jedem ersten eines Monats

gekündigt werden.

3. bei Austritt eines Mitgliedes werden schon gezahlte Gelder in die Vereinskasse nicht wieder ausgezahlt.

 

§7 Mitgliedsbeiträge

1. es wird keine Aufnahmegebühr erhoben

2. Mitgliedsbeitrag wird eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erhoben

 

§8 Organe des Vereins

1. Vorstand

2. Gründungsmitglieder

3. Klubmitglieder

 

 

 

§9 der Vorstand

der Vorstand des Vereins IFA Patenbrigade Ost besteht aus

1. den vier Gründungsmitgliedern

2. bei ausscheiden eines Vorstandmitgliedes wir durch den restlichen Vorstand ein neues Mitglied ausgewählt.

 

§10 Vertretung des Vorstandes

der Vorstand kann ausschließlich von Gründungsmitgliedern vertreten werden

 

§11 Mitgliederversammlung

1. erfolgt einmal im Jahr und wird 4 Wochen vorher angekündigt

2. außerordentliche Versammlungen und deren Thema sind beim Vorstand anzumelden und

werden dann ebenso wie die jährliche Versammlung innerhalb von 4 Wochen abgehalten

 

§12 Beschlussfähigkeit des Vereins

1. Vorstand und Gründungsmitglieder entscheiden über die alltäglichen Dinge des Vereins und halten ihn so am Laufen

2. außerordentliche Beschlüsse durch Mitglieder bedürfen immer einer 100 %igen Zustimmung des Vorstandes und einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder

3. beschlussfähig ist jede ordentliche Mitgliederversammlung

4. jeder Beschluss kann frühestens nach 3 Monaten neu entschieden werden

 

§13 Beschlussfassung

1. es wird per Handzeichen abgestimmt

2. eines der Mitglieder wird vorab zum Protokollführer ernannt

3. Änderungen des Zwecks des Vereins obliegen ausschließlich des Vorstandes

 

§14 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

Über die in den Versammlungen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzulegen und zu

Archivieren

 

§15 Auflösung des Vereins

1. der Verein IFA Patenbrigade Ost  kann ausschließlich von den Gründern aufgelöst

werden

2. der Vorstand ist berufen auf Lebenszeit und kann sich ausschließlich selbst abwählen

3. Nach Auflösung des Vereins gehen gesammelte Gelder an eine gemeinnützige Organisation. ( Tierheim ) um welches es sich handeln wird, wird zu gegebenen Anlass durch den Vorstand entschieden.

 

§16 Haftung

 

der Verein „IFA Patenbrigade Ostund der Vorstand übernehmen keinerlei Haftung.

 

 

 

 

 

Vorstand                                                                                       Mitglied

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